Agb Haftung Erfuellungsgehilfen
Für AGB Haftung Erfüllungsgehilfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument...
Install
npx skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill agb-haftung-erfuellungsgehilfen -g -a claude-code -y- Repository
- Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht1.8k
- Category
- Engineering
- Updated
- 3d ago
- License
- Apache-2.0
- Context cost
- Lightabout 572 tokens
- Runs scripts
- No, instructions only
What it does
Für AGB Haftung Erfüllungsgehilfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Agb Haftung Erfuellungsgehilfen
Fachkern: Agb Haftung Erfuellungsgehilfen
- Klauselproblem (Agb Haftung Erfuellungsgehilfen): AGB-Haftung für Erfuellungsgehilfen. Skill klaert die AGB-rechtliche Behandlung von Haftungsausschluessen für Erfuellungsgehilfen (§ 278 BGB) und die Wechselwirkung mit § 309 Nr. 7 BGB. Behandelt die BGH-Linie zur unwirksamen Pauschalfreizeichnung und zur zulaessigen Differenzierung. Liefert Klauselentwurf.
- AGB-Weiche: Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
- Beleglogik: Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
- Arbeitsprodukt: Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
Norm
- § 278 BGB: Der Schuldner hat das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang wie eigenes Verschulden zu vertreten.
- § 309 Nummer 7 Buchstaben a und b BGB: Die Klauselverbote erfassen Haftungsbeschränkungen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grobem Verschulden; Vorsatz ist zusätzlich nach § 276 Absatz 3 BGB nicht im Voraus erlassbar.
Klauseltypen
"Wir haften nicht für das Handeln unserer Erfuellungsgehilfen"
- Unwirksam, soweit Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit oder Verletzung Leben/Koerper/Gesundheit erfasst.
"Wir haften nur für eigenen Vorsatz und nicht für das Handeln unserer Erfuellungsgehilfen"
- Unwirksam, § 309 Nr. 7 BGB.
Differenzierende Klausel
- "Die Haftung für einfache Fahrlaessigkeit von Erfuellungsgehilfen ist ausgeschlossen, ausser bei Verletzung von Kardinalpflichten oder Verletzung von Leben Koerper Gesundheit", wirksam.
